Login7 Tage kostenlos testen
Nachunternehmer-Nachweise und FKS

Nachunternehmer beauftragen, ohne Nachweise und Einsatzdaten zu trennen.

Bei Nachunternehmern reicht ein PDF im Lieferantenordner selten als belastbarer Überblick. ZendWerk verbindet Beauftragung, Baustelle, eingesetzte Personen und vorgesehene Nachweise in einem nachvollziehbaren Vorgang.

Wichtig: Allgemeine Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Anforderungen der zuständigen Stelle und der konkrete Einzelfall.

Es gibt keine universelle Dokumentenmappe für jeden Einsatz

Welche Unterlagen relevant sind, hängt von Auftrag, Vertragskonstellation, Herkunft und Beschäftigungsstatus der eingesetzten Personen ab. Deshalb sollte ein Betrieb nicht mit einer pauschalen Liste arbeiten, sondern die konkreten Risiken und Pflichten je Nachunternehmen und Baustelle prüfen.

Bei einer FKS-Prüfung können Angaben der angetroffenen Personen später mit Verträgen, Arbeitszeit- und Abrechnungsunterlagen sowie weiteren Geschäftsunterlagen abgeglichen werden. Ein geordneter Projektbezug hilft, diesen Zusammenhang zu erklären.

Vier Ebenen gehören in denselben Vorgang

Eine belastbare Ablage beginnt beim Auftrag und endet nicht beim Dateiupload. Für Verantwortliche muss erkennbar sein, welches Unternehmen welche Leistung in welchem Zeitraum übernimmt und welche Personen tatsächlich eingesetzt wurden.

  • Vertragspartner, Auftrag, Leistungsumfang und Zeitraum
  • Baustelle, Ansprechpartner und eingesetzte Personen
  • Arbeits- und Einsatzzeiten, soweit sie im konkreten Verhältnis zu dokumentieren sind
  • Status und Gültigkeit einschlägiger Bescheinigungen
  • Nachvollziehbare Prüfung von Echtheit und Plausibilität, soweit vorgesehen
  • Verantwortlichkeit für Nachforderung und Freigabe

Bescheinigung ist nicht gleich Bescheinigung

Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU betrifft die Hauptunternehmerhaftung für Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Bescheinigungen von SOKA-BAU, Krankenkassen oder Finanzamt haben andere Zwecke. Sie sollten nicht als austauschbare Häkchen behandelt werden.

Bei grenzüberschreitenden Einsätzen kann zusätzlich eine A1-Bescheinigung relevant sein. Aufenthalts- oder arbeitsrechtliche Dokumente sind wiederum ein eigener Prüfbereich. Welche Nachweise im Einzelfall benötigt werden, gehört in fachkundige Hände.

Gültigkeit und Einsatzzeitraum automatisch sichtbar machen

Eine Datei kann vorhanden und trotzdem für den aktuellen Auftrag ungeeignet oder abgelaufen sein. ZendWerk ordnet den vorgesehenen Nachweis dem Nachunternehmen und Projekt zu, hält Gültigkeitsdaten sichtbar und macht offene Punkte für Verantwortliche erkennbar.

Der digitale Status ersetzt weder Echtheitsprüfung noch rechtliche Bewertung. Er verhindert aber, dass Ablaufdaten, neue Kolonnen oder verlängerte Bauzeiten unbemerkt in getrennten Postfächern verschwinden.

Häufige Fragen

Kurz und klar beantwortet.

Welche Nachweise muss ein Nachunternehmer immer vorlegen?

Eine für jeden Fall abschließende Liste gibt es nicht. Relevanz und Umfang hängen von Leistung, Vertragsverhältnis, Personen, Herkunft und konkretem Prüfungsanlass ab. Betrieb und Beratung sollten den Einzelfall prüfen.

Reicht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU?

Nein, sie hat einen bestimmten Zweck im Zusammenhang mit der Hauptunternehmerhaftung. Andere Pflichten oder Nachweise werden dadurch nicht automatisch erfüllt.

Prüft ZendWerk die rechtliche Wirksamkeit der Dokumente?

ZendWerk strukturiert Dokumentstatus, Gültigkeiten und Zuordnungen und macht offene Angaben sichtbar. Echtheit, Inhalt und rechtliche Eignung müssen durch die verantwortliche Stelle geprüft werden.

Prüf- und Förderabläufe direkt im Auftrag organisieren.

ZendWerk 7 Tage kostenlos testen oder den Ablauf in einer persönlichen Demo ansehen.