Worum es bei der qualifizierten Bescheinigung geht
Beauftragt ein Hauptunternehmen ein anderes Unternehmen mit Baudienstleistungen, kann eine Haftung für ausstehende Beiträge des Nachunternehmens zur gesetzlichen Unfallversicherung relevant werden. Die BG BAU empfiehlt deshalb, sich eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen zu lassen, sofern das Nachunternehmen nicht entsprechend präqualifiziert ist.
Für eine mögliche Haftungsbefreiung kommt es auf die konkreten gesetzlichen Voraussetzungen an. Die Bescheinigung ist kein allgemeines Qualitätssiegel und ersetzt weder Vertragsprüfung noch andere Nachweise.
Der komplette Bauzeitraum muss betrachtet werden
Nach den Hinweisen der BG BAU soll das Auftragsverhältnis ab Auftragsvergabe bis zum Abschluss der Bauarbeiten durchgehend von qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigungen abgedeckt sein. Bei längeren Projekten können deshalb mehrere Bescheinigungen erforderlich werden.
Ein einzelnes PDF ohne Zuordnung zu Auftragsbeginn und Bauende ist organisatorisch zu wenig. ZendWerk verbindet Gültigkeitszeitraum, Nachunternehmen und Projekt und kann einen offenen Folgezeitraum früh sichtbar machen.
- Datum der Auftragsvergabe dokumentieren
- voraussichtliches und tatsächliches Bauende pflegen
- Gültigkeitszeiträume ohne Lücke gegenüberstellen
- Folgebescheinigung rechtzeitig anfordern
- Änderungen der Projektdauer berücksichtigen
Echtheit unmittelbar nach Erhalt prüfen
Die BG BAU stellt für aktuelle Bescheinigungen eine Echtheitsprüfung per QR-Code, Link oder Code im Portal bereit. Sie empfiehlt, Angaben abzugleichen und den Nachweis der Echtheitsprüfung zu speichern oder auszudrucken.
ZendWerk kann Bescheinigung und Prüfvermerk gemeinsam am Nachunternehmen ablegen. Die tatsächliche Abfrage und der fachliche Abgleich erfolgen weiterhin über den vorgesehenen Weg der BG BAU.
Plausibilität statt blindem Dokumentenhaken
Die BG BAU weist zusätzlich darauf hin, Unternehmensteile und gemeldete Arbeitsentgelte im Verhältnis zum vorgesehenen Auftrag zu betrachten. Das ist eine inhaltliche Prüfung, die nicht durch ein Ablaufdatum allein erledigt ist.
Außerdem sind Bescheinigungen von BG BAU, SOKA-BAU, Krankenkassen und Finanzamt voneinander zu unterscheiden. ZendWerk schafft dafür getrennte Statusfelder; welche davon benötigt werden und wie sie zu würdigen sind, muss der Betrieb für den Einzelfall klären.