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A1-Bescheinigung auf der Baustelle

Grenzüberschreitende Baustelleneinsätze mit passendem A1-Status vorbereiten.

Sobald Beschäftigte vorübergehend grenzüberschreitend eingesetzt werden, muss die sozialversicherungsrechtliche Einordnung rechtzeitig geklärt werden. ZendWerk hält Einsatz, Person, Zeitraum und vorgesehenen Nachweis zusammen.

Wichtig: Allgemeine Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Anforderungen der zuständigen Stelle und der konkrete Einzelfall.

Die A1-Frage beginnt vor der Fahrt

Eine A1-Bescheinigung weist nach, welche Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit auf eine Person bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt anzuwenden sind. Relevant kann das etwa sein, wenn ein in Deutschland beschäftigter Monteur vorübergehend auf einer Baustelle in einem anderen EU- oder EWR-Staat, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich arbeitet.

Nicht jeder Fall ist gleich: Entsendung, gewöhnliche Tätigkeit in mehreren Staaten oder selbstständige Tätigkeit folgen unterschiedlichen Prüfwegen. Deshalb sollte der Sachverhalt vor dem ersten Einsatz geklärt werden.

Der Antrag läuft elektronisch über den vorgesehenen Meldeweg

Nach den aktuellen Informationen der DVKA sind Anträge auf A1-Bescheinigungen seit dem 1. Januar 2025 ausschließlich elektronisch zu stellen. Arbeitgeber nutzen dafür in der Regel ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal.

Welche Stelle den Antrag prüft, hängt unter anderem vom Versicherungsstatus ab. Für gesetzlich Krankenversicherte ist typischerweise die Krankenkasse zuständig; in anderen Fällen können Rentenversicherung oder eine berufsständische Versorgungseinrichtung zuständig sein.

  • Person und Art des grenzüberschreitenden Einsatzes klären
  • Einsatzstaat und voraussichtlichen Zeitraum bestimmen
  • passenden elektronischen Antrag auswählen
  • zuständige Stelle anhand des Versicherungsstatus prüfen
  • Eingangsbestätigung und spätere Bescheinigung dem Vorgang zuordnen

Antragsbestätigung und Bescheinigung nicht verwechseln

Nach elektronischer Antragstellung wird zunächst eine Bestätigung über den Antrag übermittelt. Die eigentliche A1-Bescheinigung folgt, wenn die zuständige Stelle nach Prüfung feststellt, dass die entsprechenden Rechtsvorschriften gelten.

ZendWerk kann beide Statusstufen getrennt sichtbar halten. Es stellt die A1-Bescheinigung nicht selbst aus und ersetzt keine sozialversicherungsrechtliche Prüfung.

Person, Land, Baustelle und Zeitraum müssen zusammenpassen

Ein isoliertes Dokument im Personalordner hilft wenig, wenn unklar bleibt, für welchen Zeitraum und welchen Einsatz es vorgesehen war. Im Betrieb sollten Auslandsauftrag, Reise- und Baustellendaten sowie Antragsstatus miteinander verknüpft sein.

ZendWerk macht fehlende oder zeitlich unpassende Zuordnungen für berechtigte Verantwortliche sichtbar. Da A1-Dokumente personenbezogene Daten enthalten, sollten Zugriff, Aufbewahrung und Löschung zudem datenschutzgerecht geregelt werden.

Häufige Fragen

Kurz und klar beantwortet.

Braucht jede Person auf jeder deutschen Baustelle eine A1-Bescheinigung?

Nein. Die A1-Bescheinigung betrifft grenzüberschreitende sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte. Ob sie benötigt wird, hängt vom konkreten Einsatz und Status der Person ab.

Kann der A1-Antrag noch auf Papier gestellt werden?

Nach den aktuellen DVKA-Informationen sind A1-Anträge seit dem 1. Januar 2025 ausschließlich elektronisch zu stellen.

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ZendWerk organisiert Einsatzdaten, Zuständigkeit, Antragsstatus und Dokumentzuordnung. Der Antrag und die fachliche Prüfung laufen über die gesetzlich vorgesehenen elektronischen Meldewege und zuständigen Stellen.

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