Mitführungspflicht betrifft die beschäftigte Person
In den vom Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erfassten Wirtschaftsbereichen müssen tätige Personen ein gültiges Ausweispapier mitführen und den Zollbehörden auf Verlangen vorlegen. Dazu zählt unter anderem das Baugewerbe.
Welche Betriebe und Tätigkeiten konkret erfasst sind, sollte nicht allein anhand der umgangssprachlichen Bezeichnung des Gewerks entschieden werden. Entscheidend ist die rechtliche Einordnung.
Der Arbeitgeber hat eine Hinweispflicht
Arbeitgeber müssen betroffene Beschäftigte nach den Zollinformationen schriftlich und nachweislich auf die Mitführungspflicht hinweisen und diesen Hinweis für die Dauer der Beschäftigung aufbewahren.
ZendWerk kann im Mitarbeiter- und Einsatzprozess sichtbar machen, ob der vorgesehene interne Hinweis dokumentiert ist. Das ersetzt nicht die tatsächliche Unterrichtung oder das Mitführen des Originaldokuments.
- betroffene Beschäftigtengruppe prüfen
- schriftlichen Hinweis verständlich erteilen
- Empfang beziehungsweise Unterrichtung dokumentieren
- Nachweis für die Beschäftigungsdauer geordnet aufbewahren
- bei neuen Beschäftigten vor dem ersten Einsatz prüfen
Keine unnötigen Ausweiskopien sammeln
Die Mitführungspflicht bedeutet nicht automatisch, dass der Betrieb für diesen Zweck Ausweiskopien in jeder Projektakte speichern sollte. Ausweisdaten sind personenbezogen und dürfen nur mit passender Rechtsgrundlage und für einen klaren Zweck verarbeitet werden.
Praktisch sinnvoll ist eine Trennung: Die beschäftigte Person führt das vorgeschriebene Original mit; der Betrieb dokumentiert seinen Hinweis und verwaltet nur die für den eigenen Prozess erforderlichen Angaben.
Vor dem Einsatz einen kurzen Statuscheck einbauen
Ein wiederkehrender Check bei Eintritt und erstem Baustelleneinsatz reduziert vergessene Hinweise. Verantwortliche sehen, ob die interne Unterrichtung erfolgt ist und können Beschäftigte rechtzeitig erinnern.
Bei Zweifeln zur Branchenzuordnung, zu ausländischen Beschäftigten oder zu weiteren Dokumenten ist fachlicher Rat notwendig.