BzA und BnD markieren zwei verschiedene Zeitpunkte
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) stellt technische und projektbezogene Angaben für die Antragstellung bereit. Nach Durchführung folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD), mit der die umgesetzte Maßnahme gegenüber der KfW bestätigt wird.
Wer beide Schritte als einen Formularvorgang behandelt, übersieht leicht, dass zwischen ihnen Auftrag, technische Ausführung, Rechnungen und gegebenenfalls weitere Nachweise liegen.
Vor dem Antrag muss die Reihenfolge stimmen
Für die KfW-Heizungsförderung gelten konkrete Anforderungen an Antrag, Vertrag und Bestätigungen. Die aktuellen Merkblätter und Produktbedingungen der KfW sind am Tag der Antragstellung maßgeblich.
Der ZendWerk Förderassistent fragt zu Beginn Maßnahme, Antragsteller und Objektsituation ab. Aus diesen Kerndaten entsteht ein geführter Vorgang mit den vorgesehenen nächsten Schritten. Eine Förderzusage wird damit nicht garantiert.
- Maßnahme und förderfähiges Vorhaben bestimmen
- Antragsteller und Gebäudeart einordnen
- zuständige Bestätigungsperson klären
- Vertragsgestaltung und Zeitpunkt anhand aktueller KfW-Vorgaben prüfen
- BzA-ID und Projektunterlagen dem Vorgang zuordnen
Während der Ausführung Belege nicht vom Projekt trennen
Für den späteren Nachweis müssen Rechnungen und technische Angaben zur tatsächlich umgesetzten Maßnahme passen. Änderungen gegenüber der Planung sollten früh erkannt und fachlich bewertet werden.
ZendWerk hält Angebot, Projekt, Dokumente und Aufgaben in einem Zusammenhang. So entsteht die spätere BnD nicht aus einer losgelösten Suche in E-Mail-Anhängen.
Nach Durchführung den Abschluss sauber vorbereiten
Die KfW verlangt für die Nachweise der Durchführung unter anderem die BnD und Rechnungen; je nach Fall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Welche Person die Bestätigung erstellt und welche Nachweise gelten, ergibt sich aus dem aktuellen Förderprodukt.
ZendWerk stellt die im Vorgang vorgesehenen Unterlagen zusammen und macht offene Schritte sichtbar. Die technische Bestätigung und Förderentscheidung bleiben bei den zuständigen Stellen.