Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

„BAFA-Förderung“ ist oft nur der Sammelbegriff

Im Kundengespräch wird häufig pauschal von einer BAFA-Förderung gesprochen. Tatsächlich verteilen sich Programme und Zuständigkeiten auf BAFA und KfW. Bei Heizungen, Photovoltaik und Barriereabbau unterscheiden sich Antrag, Zeitpunkt, technische Nachweise und verfügbare Förderart erheblich.

Für Handwerksbetriebe ist deshalb weniger ein statischer Formularordner hilfreich als eine geführte Abfrage, die Maßnahme, Antragsteller und Gebäudeart sauber trennt.

Drei Angaben entscheiden über den nächsten Weg

ZendWerk fragt zu Beginn die entscheidenden Eckdaten ab: Welche Maßnahme ist geplant, wer stellt den Antrag und um welche Gebäude- beziehungsweise Nutzungssituation geht es? Daraus entsteht eine passende Unterlagen- und Aufgabenliste.

Die Abfrage reduziert Fehlstarts. Sie ersetzt jedoch weder die technische Bestätigung eines Fachunternehmens oder Energieeffizienz-Experten noch die Entscheidung der Förderstelle.

  • Maßnahme: beispielsweise Wärmepumpe, Solarthermie, Photovoltaik oder Barriereabbau
  • Antragsteller: Privatperson, Unternehmen, WEG oder andere Organisation
  • Objekt: Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Bestand und Zahl der Einheiten

Wärmepumpe: Antrag und Auftrag zeitlich richtig ordnen

Die Heizungsförderung läuft für private Eigentümer von Wohngebäuden grundsätzlich über KfW 458, für Unternehmen unter anderem über KfW 459. Vor dem Antrag werden je nach Fall eine Bestätigung zum Antrag und ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der vorgesehenen aufschiebenden oder auflösenden Bedingung benötigt.

ZendWerk kann Angebotsdaten, Kundendaten, Maßnahme und benötigte Nachweise in einen geführten Vorgang übernehmen. Dadurch bleibt erkennbar, was vor Antragstellung vorliegen muss und welche Dokumente nach Durchführung benötigt werden.

Solar und Barrierefreiheit: Programmstatus prüfen

Bei Photovoltaik kann beispielsweise der KfW-Kredit 270 relevant sein; Solarthermie kann Teil der Heizungsförderung sein. Für Barriereabbau existiert der KfW-Kredit 159. Der Zuschuss 455-B ist nach Angaben der KfW aktuell nicht mehr beantragbar, weil die Mittel ausgeschöpft sind; eine erneute Öffnung hängt von künftigen Bundesmitteln ab.

Genau deshalb müssen Förderinformationen versions- und datumsbezogen gepflegt werden. Ein guter Assistent zeigt nicht nur Formulare, sondern auch, ob ein Programm aktuell offen ist und welche Alternative geprüft werden kann.

Was am Ende bereitstehen sollte

Der digitale Fördervorgang führt Angaben und Dokumente zusammen, damit Betrieb und Kunde den Antrag geordnet weiterführen können. Eine Förderzusage darf daraus nicht abgeleitet werden. Maßgeblich bleiben die Bedingungen und Portale der zuständigen Förderstelle am Tag der Antragstellung.

  • Projekt- und Kundendaten
  • Angebot beziehungsweise Vertrag mit erforderlicher Förderklausel
  • technische Angaben zur Maßnahme
  • benötigte Bestätigungen und Vollmachten
  • Aufgaben und Fristen vor sowie nach Durchführung