1. Gesetzliche Pflichtangaben einer Handwerkerrechnung (§ 14 UStG)

Eine Handwerkerrechnung ist ein offizielles Dokument, das sowohl zivilrechtliche als auch steuerrechtliche Anforderungen erfüllen muss. Fehlen Pflichtangaben, drohen Beanstandungen durch das Finanzamt bei Betriebsprüfungen, Versagung des Vorsteuerabzugs beim Kunden oder Verzögerungen bei der Bezahlung.

Nach § 14 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) muss jede Rechnung im Handwerk zwingend folgende Angaben enthalten:

2. Besonderheit im Handwerk: Ausweis der Lohnkosten nach § 35a EStG

Privatkunden können Handwerkerleistungen von der Einkommensteuer absetzen (bis zu 20% von maximal 6.000 Euro Lohnkosten = bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr). Damit Dein Kunde diesen Steuervorteil nutzen kann, müssen Arbeitskosten, Fahrtkosten und Materialkosten zwingend getrennt ausgewiesen werden!

ZendWerk weist Arbeitslohn, Maschinenzeiten und Materialanteile auf Rechnungen automatisch separat aus.

3. E-Rechnungspflicht ab 2025 im Handwerk beachten

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Eine einfache PDF-Datei gilt rechtlich nicht mehr als E-Rechnung. Handwerkerrechnungen an gewerbliche Auftraggeber müssen in strukturierten Formaten wie ZUGFeRD 2.0 oder XRechnung übermittelt werden. Mit der ZendWerk Lösung wird jede Rechnung automatisch im passenden E-Rechnungsformat generiert.