Was verlangt die GoBD von Handwerksbetrieben?

Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD) schreiben vor, dass alle geschäftlichen Belege unveränderbar, nachvollziehbar und zeitnah erfasst werden müssen.