Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit darf seit 2026 direkt auf eure IT-Systeme zugreifen – Papier oder ein lokaler Ordner schützen nicht mehr. ZendWerk zeigt euch je Baustelle per Ampel, ob Ausweis, Sofortmeldung, Arbeitsvertrag und Nachunternehmer-Nachweise vollständig sind, und liefert das passende PDF zum Vorzeigen.
Hinweis: Diese Seite und der FKS-Check sind eine organisatorische Hilfe, kein Rechtsberatungsersatz. Für die Einschätzung eures Einzelfalls wendet euch an euren Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Nach dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung darf die FKS Einsicht verlangen – unabhängig davon, ob die Unterlagen auf Papier, lokal oder in der Cloud liegen. Das schließt Zeiterfassungs- und Buchhaltungssysteme mit ein.
Baustellen dürfen nach §2a SchwarzArbG jederzeit unangekündigt betreten und kontrolliert werden. Der Bau bleibt die von der FKS am intensivsten geprüfte Branche.
Nach §13 MiLoG haftet ihr als selbstschuldnerischer Bürge für Mindestlohnverstöße eurer Nachunternehmer – auch ohne eigenes Verschulden. Eine dokumentierte Nachunternehmerkette senkt dieses Risiko spürbar.